• Hä? Also ich kenn mich nicht 100% aus, aber eine Überweisung zurückholen geht doch nicht so lange. Bei Abbuchungen gehts, aber das andere wäre mir neu.

    2 Mal editiert, zuletzt von M8Competition (11. Februar 2009 um 11:03)

  • Zitat

    Original von Pucklurer
    Hä? Also ich kenn mich nicht 100% aus, aber eine Überweisung zurückholen geht doch nicht so lange. Bei Abbuchungen gehts, aber das andere wäre mir neu.

    Das is wohl unterschiedlich, bei ner Überweisung die man selber getätigt hat gehts wohl nicht so einfach, bei Bankeinzug gehts wohl schnell und einfach.

  • Es gibt die Möglichkeit, wenn man eine Überweisung online getätigt hat, diese aber von der Bank noch nicht ausgeführt worden ist. Der Zeitraum ist dafür aber sehr knapp und man ist auf gütige Mithilfe der Bank angewiesen. Sie muss das nicht tun.

    Bei Lastschriften kann man ohne Angabe von Gründen oder irgendwelche Hürden binnen sechs Wochen eine sofortige Rückbuchung veranlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lone Wolf (11. Februar 2009 um 11:25)

  • Zitat

    Original von Lone Wolf
    Es gibt die Möglichkeit, wenn man eine Überweisung online getätigt hat, diese aber von der Bank noch nicht ausgeführt worden ist. Der Zeitraum ist dafür aber sehr knapp und man ist auf gütige Mithilfe der Bank angewiesen. Sie muss das nicht tun.

    Bei Lastschriften kann man ohne Angabe von Gründen oder irgendwelche Hürden binnen sechs Wochen eine sofortige Rückbuchung veranlassen.

    Gell, dachte ichs mir doch. Bei online-ÜW gehts aber auch nur ein paar Minuten lang, weiß ich aus eigener Erfahrung. Und kosten tuts auch relativ viel, ich glaube 5€.

    So wie das Problem hier dargestellt wird, würde ich dem Verkäufer noch die gesetzte Frist lassen und dann auf jeden Fall erstmal mein Geld wiederhaben wollen. Die KP-Differenz kann man ja immer noch einklagen, falls man das für nötig befindet.

    Einmal editiert, zuletzt von M8Competition (11. Februar 2009 um 11:49)

  • Zitat

    Original von Pucklurer
    Gell, dachte ichs mir doch. Bei online-ÜW gehts aber auch nur ein paar Minuten lang, weiß ich aus eigener Erfahrung. Und kosten tuts auch relativ viel, ich glaube 5€.

    Kommt drauf an. Wenn Du z.B. Sonntags online anweist, dann kannst Du mit Glück auch Montag morgen noch erfolgreich sein. Aber im Endeffekt ist das wirklich nur etwas bei groben Fehler, dann sollte man direkt zum Telefon greifen.

  • Zitat

    Original von Lone Wolf

    Kommt drauf an. Wenn Du z.B. Sonntags online anweist, dann kannst Du mit Glück auch Montag morgen noch erfolgreich sein. Aber im Endeffekt ist das wirklich nur etwas bei groben Fehler, dann sollte man direkt zum Telefon greifen.

    Sonntag ist ja bekanntlich kein Bank-Arbeitstag. In der Sache sind wir uns einig.

  • Ich hoffe ich werd hier nicht missverstanden ich bin gemeinhin geuldig was mich zu den bisher beschriebenen Schritten veranlasste war die Áussage des Verkäufers er brauch 4 Wochen für den Versand.(Wohlgemerkt nachdem die Auktion zuende und die Summe überwiesen war)

    Neuer Stand gestern eine Email von Ihm bekommen in dem er alles sehr bedauert und verspricht schnellstmöglich (ohne das genauer zu defenieren)zu versenden.


    Naja bis Mittwoch hat er Zeit.

  • hiho leute,
    bin grad zu faul um alles zu lesen, ich schreib einfach drauf los.

    ich habe für die xbox ein headset gekauft bei einem verkäufer, mir ist vorher nichts besonderes bei den xbox produkten aufgefallen.
    nun soll das ding am 9. verschickt worden sein und soll eine lieferzeit von 7-10 tagen haben. der artikelstandort ist frankfurt a. m.!
    wenn das produkt nun aus dem ausland kommt, kann ich dann dagegen an gehen, weil der artikel nicht mit der beschreibung übereinstimmt?
    wenn ja, inwiefern?

    mfg

  • Für die jenigen die mich um Gedult gebeten haben oder nicht verstehen konnten warum ich so nervös war.

    Der Verkäufer hat gestern zugegeben das er nicht im Besitz der verkauften Ware ist..


    klasse nun geht die rennerei los..

    Einmal editiert, zuletzt von Blacki (26. Februar 2009 um 08:16)

  • Zitat

    Original von Blacki
    Für die jenigen die mich um Gedult gebeten haben oder nicht verstehen konnten warum ich so nervös war.

    Der Verkäufer hat gestern zugegeben das er nicht im Besitz der verkauften Ware ist..


    klasse nun geht die rennerei los..

    Hast einen Rechtsschutz? Bin zwar kein "Gerichtshansel", aber ich freue mich immer, wenn solchen Leuten von der Staatsmacht das Handwerk gelegt wird.

  • 16 Uhr Termin beim Anwalt und danach Strafanzeige bei der Polizei .
    Hinfahren war auch mein erster Gedanke aber in anbetracht vpn 150km einfach und der Tatsache das ich mich dann strafbar machen hab ich diesen Gedanken wieder verworfen.
    Ich denke wenn sich Straf und Zivilgericht damit befassen ist das um einiges efektiver ich bin gespannt wieviel ich von meinem Geld wiedersehe.

    Eins hab ich jetzt schon gelernt nie wieder ohne Paypal.

  • Strafbar machst du dich nicht, wenn du ihn besuchst und dein Geld abholen willst. Außer du fährst natürlich hin um ihn eins auf die Rübe zu hauen ;)

    Weisst du eigentlich wie alt der Typ ist? Vielleicht hast du "Glück" und es ist ein 15/16jähriger Teenager, der nicht überrissen hat was er da getan hat. Dann gibts vielleicht direkte Angehörige, die ihm aus der Patsche helfen.

    Wenns natürlich irgendwelche Abzocker sind, bei denen sich die Anzeigen schon stapeln, dann wirst du wahrscheinlich auf Granit beissen.

    Ich wünsch dir auf alle Fälle dass du keine Kohle wieder siehst.

  • Zitat

    Original von Hanson Brothers for President
    Ooops, jede Halbe kennst.... :D

    Natürlich meinte ich, dass ich dir wünsche, dass du deine Kohle wieder siehst.

    Jaja, kann man hinterher immer sagen. :rofl: :rofl: :rofl:

  • Ich würde gerne einem Verkäufer eine schlechte Bewertung geben, da der verkaufte Artikel erhebliche Mängel aufweist.
    Muß ich eine Retourkutsche befürchten - oder hab ich das richtig in Erinnerung, dass ein Verkäufer dem Käufer grundsätzlich nicht mehr schlecht bewerten kann/darf
    ?(
    PP