ZitatOriginal von Starbulls Fan
Schon mal was von Baurecht gehört ?Ein Umbau / Neubau eines Gebäudes ist genehmigungspflichtig. U. a. müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens immer die Nachbarn gehört werden. Das hat mit einer Ligenzugehörigkeit gar nichts zu tun.
Wenn Du z.B. in Dein Haus nachträglich einen Balkon einbauen willst, brauchst Du dafür eine Genehmigung. Wenn Du einen bösen Nachbarn hast, kann es sein, dass Du Deinen Balkon nicht bauen darfst, wenn der Einspruch einlegt.
Baurecht? Gehört schon. Ahnung nein.
Das mit der Unterschrift der Anwohner kenne ich aus kleinem Kreise. Da ging es um den Umbau einer Gaststätte, die allerdings auch gegen den Widerstand der Nachbarn gebaut werden durfte. Vielleicht kannst du mich ja aufklären inwieweit die Unterschrift von Nöten ist, wenn es keine direkte Beeinträchtigung gibt. Bzw. wie es bei öffentlichen Gebäuden aussieht.
Was zählt den als Anwohner? Nur die direkten Anwohner? Also praktisch die hinterhalb vom GWS oder auch alles umliegende? Tegernseer Landstr, Säbener Str.?